BESONDERHEITEN WEGEN COVID-19
- Alle FS, die Lebensmittel mitbringen, müssen zwingend Mundschutz und Handschuhe tragen
- Alle Personen, die Lebensmittel abholen, müssen zwingend Mundschutz tragen und den Mindestabstand von 1,5 M einhalten.
- Jeder, der Anzeichen von Fieber hat, darf nicht mitmachen.
- Jeder, der Angst von Ansteckung hat, bleibt bitte fern vom Fairteiler.
WANN / WO / WAS (Achtung: Änderungen ab Juni 2020)
- Jeden Sonntag um 11 Uhr. Die Lebensmittel sind in der Regel nach 15-20 Min komplett verteilt.
- Grünweg zwischen Ruckteschellweg und Roßberg (Karte: shorturl.at/pyFMZ)
- Foodsaver aus der Umgebung bieten gerettete Lebensmittel KOSTENLOS an. JEDER darf vorbei kommen und Lebensmittel mitnehmen.
- Für Absagen (wegen Regen usw.) bitte die Pinnwand beachten.
Es gibt üblicherweise Brot und Brötchen, Obst und Gemüse, häufig BIO. Gelegentlich gibt es Aufschnitt, Molkereiprodukte, Eier, Kuchenböden, Couscous-Salat uvm. Die Mengen und das Angebot variieren.
HINWEISE FÜR ABHOLER
- Bringt bitte immer Behälter und Beutel mit, am besten mehrfach verwendbare Stoff- und Glasbehälter.
§ Jeder, der Lebensmittel mitnimmt, tut das in Eigenverantwortung!
HINWEISE FÜR FOODSAVER
- Ganz lieben Dank, dass ihr mitmacht!
- Bitte bringt eure Lebensmittel pünktlich um 11 Uhr. Sonst gehen unsere "Kunden" schnell nach Hause und wenn ihr später da seid, gibt es keine Abnehmer mehr. (Ihr müsst nicht bis zum Ende warten.)
§ Bitte teilt nur Lebensmittel, die ihr auch selbst essen würdet. Es können auch Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) weitergegeben werden, wenn sie noch gut sind.
§ Es dürfen keine Lebensmittel verteilt werden, die ein Verbrauchsdatum haben, wenn dieses überschritten ist!
§ Folgende Lebensmittel dürfen nicht über foodsharing geteilt werden, da sie ein potentielles Gesundheitsrisiko bergen:
- Schweinemett
- Rindergehacktes
- Produkte aus nicht erhitzter Rohmilch frisch zubereitete Speisen, die rohes Ei enthalten
- Cremes und Pudding
- Tiramisu und Mayonnaise (wenn mit Ei und Milch selbst hergestellt)
- Alkohol, da die Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren nicht gestattet ist.
§ Diese Lebensmittel bitte nur gekühlt übergeben:
- Nudel- und Kartoffelsalat
- Kuchen mit nicht durchgebackener Füllung wie Bienenstich, Creme- und Sahnetorten
- Lebensmittel, die laut Verpackung bei +2 bis +8°C gelagert werden sollen"