Der Fairteiler befindet sich links neben dem Stadtteilbüro, Hegelstraße 101, Dreieich-Sprendlingen und ist jederzeit zugänglich.
Er besteht aus einem Regal mit entsprechenden Boxen und einem Kühlschrank. Bitte beachtet, dass der Schrank immer gut geschlossen wird und die Kisten im Schrank bleiben.
In den Schrank dürfen nur Backwaren verpackt in haushaltsüblichen Mengen, Trockenwaren (Konserven) in verschlossenen Verpackungen, sowie Obst und Gemüse in die entsprechenden Fächer!
Für den Kühlschrank gilt:
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Lebensmittel nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen auf keinen Fall weitergegeben werden. Sie stellen eine Gesundheitsgefahr dar und dürfen somit nicht in den Fairteiler
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Lebensmittel mit MHD oder VD, bei denen die (innerste) Verpackung geöffnet ist, gehören ebenfalls nicht in einen Fairteiler.
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Bei Kühlwaren muss die Kühlkette eingehalten werden. Wenn sie nicht ununterbrochen in einer Kühlbox oder Kühltasche mit Kühlelementen transportiert bzw. gelagert wurden, gehören sie nicht in einen Fairteiler.
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Einige besonders empfindliche Lebensmittel (Hackfleisch, roher Fisch, Produkte mit Rohmilch oder rohem Ei) dürfen wegen der potenziellen Gesundheitsgefahr, die sie darstellen, nicht über Fairteiler geteilt werden!
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Auch selbst gesammelte Pilze und Alkohol (auch in Form von Pralinen etc.) sowie Energy-Drinks sind nicht erlaubt.
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Sogenannte "Buffet-Lebensmittel" gehören ebenfalls nicht in den Fairteiler: das sind Lebensmittel von einem Buffet, an dem sich Kundinnen selbst bedienen konnten. Solche Lebensmittel stehen meist recht lange da, sind oft nicht gut gekühlt und können durch die Kundinnen verunreinigt worden sein. Bei belegten Brötchen und ähnlichen sind diese einzeln in Folie oder Tütchen zu verpacken.
Bitte an die Hygienevorgaben halten.
Bei Fragen vor Ort können im Büro direkt links neben dem Eingang die Mitarbeiter angesprochen werden.