Der Fairteiler befindet sich auf dem Hof der ev. Kirchengemeinde am Dietrich-Benhöffer Haus.
Öffnungszeiten:
Montag bis Sonntag: 10.30 - 21:00 Uhr
Was für Lebensmittel sind erlaubt:
In einen Fairteiler gehören nur Lebensmittel, die man selbst noch essen würde.
Die Lebensmittel sollten noch relativ gut und ansehnlich sein, da sie vielleicht einige Zeit (1-2 Tage) lang im Fairteiler liegen werden.
Jedes Lebensmittel sollte geprüft werden (d.h. jedes Stück!), bevor es in den Fairteiler gelegt wird, d.h. Aussehen, Geruch und, wenn nötig, auch Geschmack überprüft werden (soweit ohne Öffnen der Verpackung möglich) !
Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums können weitergegeben werden.
Problematisch und daher verboten sind dagegen die folgenden:
Lebensmittel nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen auf keinen Fall weitergegeben werden. Sie stellen eine Gesundheitsgefahr dar.
Lebensmittel mit MHD oder VD, bei denen die (innerste) Verpackung geöffnet ist, gehören ebenfalls nicht in einen Fairteiler.
Einige Risikonahrungsmittel (Hackfleisch, roher Fisch, Produkte mit Rohmilch oder rohem Ei) dürfen wegen der potenziellen Gesundheitsgefahr, die sie darstellen, nicht über Fairteiler geteilt werden!
Auch selbstgesammelte Pilze und Alkohol (auch in Form von Pralinen etc.) sowie Energy-Drinks sind nicht erlaubt.
Sogenannte "Buffet-Lebensmittel" gehören ebenfalls nicht in den Fairteiler: das sind Lebensmittel von einem Buffet, an dem sich Kundinnen selbst bedienen konnten. Solche Lebensmittel stehen meist recht lange da, sind oft nicht gut gekühlt und können durch die KundInnen verunreinigt worden sein.
Hinweise zur Lagerung im Fairteiler
Bitte trennt Backwaren und frische Lebensmittel
Bitte deckt zubereitete Speisen gut ab, oder legt diese in einen verschlossenen Behälter.
Zubereitete Speisen, Selbst-(Ein)-Gekochtes, Selbst-Konserviertes usw. brauchen eine vollständige Zutatenliste und das Herstellungsdatum.
Lebensmittel dürfen im Fairteiler nicht in Mülltüten, Müllsäcken usw. gelagert werden.